Parks & Gärten

Ochsenlache

67240 Bobenheim-Roxheim

Highlights

  • Ochsenlache ist ein 10,6 Hektar großes Naturschutzgebiet in Bobenheim-Roxheim.
  • Das Gebiet wurde am 15. Januar 1980 unter der Kennung NSG-7300-024 ausgewiesen.
  • Es schützt spezifische Lebensräume gemäß der Naturschutzrechtsverordnung.

Tipps

  • Ochsenlache ist ein Naturschutzgebiet und sollte nur auf bestehenden Wegen betreten werden.
  • Hunde müssen an der Leine geführt werden, um Wildtiere nicht zu stören.
  • Müll bitte immer mitnehmen – im Schutzgebiet gilt strenger Natur- und Tierschutz.

Eigenschaften

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Über Ochsenlache

Die Ochsenlache liegt im rheinland-pfälzischen Bobenheim-Roxheim und zählt zu den im Landschaftsschutzgebiet ausgewiesenen Flächen des Rhein-Pfalz-Kreises. Der Name des Gewässers leitet sich vermutlich von der historischen Nutzung der umliegenden Flächen ab. Die Lache selbst ist ein stehendes Gewässer, das innerhalb eines größeren Naturraums liegt und von Feuchtbiotopen sowie wertvollen ökologischen Strukturen geprägt ist.

Das Areal erstreckt sich über eine Fläche von rund 10,6 Hektar und wurde bereits in den 1980er Jahren unter Naturschutz gestellt. Ziel des Schutzes ist die Erhaltung der heimischen Tier- und Pflanzenwelt sowie der natürlichen Lebensräume, die hier beheimatet sind. Die konkreten Schutzzwecke ergeben sich aus der zugehörigen Rechtsverordnung, die die Pflege und den Erhalt der Landschaftsqualitäten regelt.

Die Ochsenlache liegt in unmittelbarer Nachbarschaft zu weiteren landwirtschaftlich und ökologisch genutzten Flächen, die den Charakter der Region mitbestimmen. Die Umgebung ist geprägt von einer Mischung aus offenen Grünflächen, Feuchtgebieten und strukturreichen Uferbereichen, die verschiedene Tierarten ansprechen. Zu den typischen Bewohnern zählen unter anderem verschiedene Wasservögel, Amphibien und Insekten, die auf die besondere ökologische Wertigkeit des Gebiets angewiesen sind.

Als Teil des Landschaftsschutzgebiets unterliegt die Fläche bestimmten Nutzungsregelungen, die eine störungsarme Entwicklung der Naturräume gewährleisten sollen. Dabei spielen sowohl der Schutz der Biodiversität als auch die Erhaltung der landschaftlichen Eigenart eine zentrale Rolle. Die zuständige Behörde ist die SGD Süd, die für die Überwachung und Pflege des Schutzgebiets verantwortlich ist.

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