Parks & Gärten

Badischbruch

55758 Langweiler

Highlights

  • Das Naturschutzgebiet Badischbruch umfasst 19,6 Hektar und wurde 1987 ausgewiesen.
  • Es schützt einen Erlenbruch am Fuße eines Quarzithangs mit seltenen Pflanzenarten.
  • Das Gebiet liegt südwestlich von Bruchweiler im Landkreis Birkenfeld, Rheinland-Pfalz.

Tipps

  • Das Gelände ist überwiegend flach, aber stellenweise uneben – geeignete Schuhe werden empfohlen.
  • Der Langweiler Bach im Westen des Gebiets lädt zu Beobachtungen von Wasserlebewesen und -pflanzen ein.
  • Am östlichen Rand entlang der L162 besteht Zugang zum Naturschutzgebiet für Fußgänger.

Eigenschaften

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Über Badischbruch

Das Naturschutzgebiet Badischbruch befindet sich im Landkreis Birkenfeld in Rheinland-Pfalz und zählt zu den geschützten Landschaftsflächen der Region. Es erstreckt sich südwestlich der Ortsgemeinde Bruchweiler und grenzt westlich an die Kreisstraße 52. Östlich verläuft die Landesstraße 162, während im Osten der Langweiler Bach das Gelände tangiert. Die Fläche des Gebiets umfasst etwa 19 Hektar und wurde im Jahr 1987 unter Naturschutz gestellt.

Der Schutzzweck des Gebiets liegt in der Erhaltung eines Erlenbruches, der sich am Fuße eines steinigen Quarzithanges befindet. Diese spezifische Lage bietet Lebensraum für seltene und in ihrem Bestand bedrohte wildwachsende Pflanzenarten sowie deren typische Pflanzengesellschaften. Die besondere ökologische Bedeutung des Bruchs begründet sich in seiner naturnahen Ausprägung und der Funktion als Refugium für heimische Flora.

Das Gelände des Badischbruchs ist landschaftlich geprägt durch den Wechsel zwischen feuchten Bruchbereichen und den angrenzenden Hangfluren. Diese Vielfalt an Lebensräumen trägt zur Artenvielfalt bei und unterstreicht die Bedeutung des Gebiets für den Naturschutz in der Region. Die unmittelbare Nachbarschaft zu Verkehrsflächen wie der Kreisstraße 52 und der Landesstraße 162 verdeutlicht die Notwendigkeit des aktiven Schutzes, um die natürlichen Strukturen langfristig zu erhalten.

Das Naturschutzgebiet ist Teil eines umfassenderen Schutznetzes im Landkreis Birkenfeld und wird entsprechend der geltenden Rechtsverordnung verwaltet. Die rechtliche Grundlage für den Schutz wurde durch eine Verordnung aus dem Jahr 1987 geschaffen, welche die konkreten Schutzziele und Maßnahmen festlegt. Die Fläche wird regelmäßig im Rahmen der Naturschutzdatenbank des Landes erfasst und dokumentiert.

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