Bodendenkmal in Loiching, #D-2-7340-0027
Highlights
- Das Bodendenkmal in Loiching ist Teil der Bayerischen Denkmalliste.
- Es liegt in der Gemarkung Loiching und ist geschützt seit 1973.
- Weitere Fundstellen befinden sich in Niederviehbach und Teisbach.
Eigenschaften
Über Bodendenkmal in Loiching, #D-2-7340-0027
Das Bodendenkmal in Loiching mit der Kennung #D-2-7340-0027 ist ein archäologisch bedeutendes Kulturgut in der Gemeinde Loiching im Landkreis Dingolfing-Landau. Als eines von mehreren Bodendenkmälern in der Gemarkung Loiching zählt es zu den unter Denkmalschutz gestellten Fundstellen, die Rückschlüsse auf die Siedlungsgeschichte der Region im Rahmen der bayerischen Denkmalliste ermöglichen. Diese Liste basiert auf dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz und wird vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege verwaltet.
Obwohl keine detaillierten Ausgrabungsbefunde öffentlich einsehbar sind, verdeutlicht die bloße Eintragung in die Denkmalliste die archäologische Relevanz des Standortes. Solche Bodendenkmäler beinhalten häufig Spuren ehemaliger Siedlungen, Fundamente oder Artefakte aus verschiedenen Epochen, die zur Erforschung der lokalen Kulturgeschichte beitragen. Die Erhaltung solcher Stätten ist von großer Bedeutung, um das historische Erbe der Region zu bewahren und zukünftigen Generationen zugänglich zu machen.
Loiching selbst präsentiert sich als ruhige Gemeinde, geprägt von ländlicher Idylle und einer lebendigen Kulturlandschaft. In unmittelbarer Nähe befindet sich Weigendorf, bekannt für das jährlich stattfindende Open Air Weigendorf, welches seit Jahrzehnten eine feste Größe in der regionalen Festivalkultur darstellt. Diese Veranstaltung zieht Jahr für Jahr Besucher aus der näheren Umgebung und darüber hinaus an und unterstreicht den kulturellen Reichtum der Region.
Das Bodendenkmal #D-2-7340-0027 ist Teil eines größeren archäologischen Kontextes innerhalb der Gemarkung Loiching und angrenzender Fluren wie Niederviehbach, Teisbach und Weigendorf. Die genaue Lage und Beschaffenheit des Denkmals sind durch die zuständigen Denkmalschutzbehörden festgelegt und ersetzen keine rechtsverbindlichen Auskünfte vor Ort. Interessierte können sich über die offizielle Denkmalliste des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege informieren, um weiterführende Daten zu erhalten.