Parks & Gärten

Blansinger Grien

79588 Efringen-Kirchen

Highlights

  • Blansinger Grien ist ein 24 Hektar großes Naturschutz- und Vogelschutzgebiet südlich von Kleinkems in Efringen-Kirchen.
  • Das Gelände schützt wertvolle Lebensräume wie Weißen Eichen-Lindenwald und Kiesrohböden mit seltener Pionierflora.
  • Gefährdete Tierarten wie Grauspecht, Wespenbussard und Schwarzmilan leben hier.

Tipps

  • Besucher sollten sich an den markierten Wegen halten, um empfindliche Lebensräume nicht zu stören.
  • Das Betreten von Brut- und Ruhezonen wildlebender Tiere ist zu vermeiden.
  • Pflanzen oder Tierreste dürfen nicht entnommen oder beschädigt werden.

Eigenschaften

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Über Blansinger Grien

Das Blansinger Grien ist ein Naturschutzgebiet in der Gemeinde Efringen-Kirchen im Landkreis Lörrach, Baden-Württemberg. Es liegt in der südlichen Oberrheinebene und erstreckt sich südlich von Kleinkems zwischen der Autobahn A5 im Westen, der Autobahnausfahrt Efringen-Kirchen im Norden und der Landesstraße L 137 im Osten. Das rund 24 Hektar große Gebiet umfasst Teile der Gemarkungen Kleinkems und Huttingen und wird durch spezifische rechtliche Vorgaben zum Schutz seiner ökologischen Funktionen geregelt.

Das Gelände entstand aus einer ehemaligen Kiesgrube und entwickelte sich zu einem vielfältigen Lebensraum mit unterschiedlichen Biotoptypen. Dazu gehören unter anderem Weißen-Seggen-Eichen-Lindenwälder, offene Kiesrohböden mit Pionierfluren sowie verschiedene Rasengesellschaften. Diese Strukturvielfalt ermöglicht es einer Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten, darunter auch stark gefährdete Arten, zu leben und sich zu entwickeln. Besonders hervorzuheben ist die Bedeutung des Gebiets für verschiedene Schmetterlingsarten sowie als Lebensraum für Vögel wie Grauspecht, Mittelspecht, Wespenbussard und Schwarzmilan.

Als Landschaftsschutzgebiet unterliegt das Blansinger Grien strengen Schutzbestimmungen. Es sind zahlreiche Handlungen untersagt, darunter das Betreten außerhalb festgelegter Wege, das Stören von Tieren, das Verändern der Bodengestalt sowie das Errichten von baulichen Anlagen. Auch die Nutzung von Fahrzeugen, das Zelten oder das Abbauen von Pflanzen ist im Schutzgebiet nicht gestattet. Diese Regelungen dienen dem Erhalt der natürlichen Biotopvernetzungsfunktion und dem Schutz gefährdeter Arten gemäß der Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union.

Das Naturschutzgebiet ist sowohl durch eine Übersichtskarte im Maßstab 1: als auch durch eine Detailkarte im Maßstab 1:2500 exakt abgegrenzt. Diese Karten sind Bestandteil der rechtlichen Schutzverordnung und können bei den zuständigen Behörden eingesehen werden. Die klare räumliche Abgrenzung trägt dazu bei, die Schutzfunktion des Gebiets langfristig zu sichern und die natürlichen Prozesse ungestört ablaufen zu lassen.

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