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Rohrmaar bei Scharfbillig

54636 Eßlingen

Highlights

  • Rohrmaar bei Scharfbillig ist ein 2,2 Hektar großes Naturschutzgebiet in Eßlingen.
  • Das Gebiet wurde 1989 unter Schutz gestellt und dient der Erhaltung besonderer Lebensräume.
  • Es liegt im SGD Nord-Bereich und wird in der Osiris-Datenbank geführt.

Tipps

  • Das Naturschutzgebiet Rohrmaar bei Scharfbillig ist ein geschützter Bereich – Besucher sollten sich an bestehende Wege halten, um die Tier- und Pflanzenwelt nicht zu stören.
  • Für Besuche ist keine spezielle Genehmigung nötig, solange sich Besucher an die Schutzbestimmungen halten und keine Lärmbelästigung verursacht wird.

Eigenschaften

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Über Rohrmaar bei Scharfbillig

Das Rohrmaar bei Scharfbillig ist ein Naturschutzgebiet im Eifelkreis Bitburg-Prüm im Bundesland Rheinland-Pfalz. Es liegt im südlichen Teil des Landes und zählt zu den geschützten Landschaftsflächen der Region. Das Gelände des Rohrmaars erstreckt sich über eine Fläche von rund 2,2 Hektar und ist Teil eines größeren ökologischen Zusammenhangs in der Umgebung.

Das Gebiet wurde aufgrund seiner besonderen ökologischen Bedeutung unter Schutz gestellt. Der Schutzzweck richtet sich nach den Vorgaben der geltenden Naturschutzrechtsverordnung und orientiert sich an den Kriterien des INSPIRE-Typensystems. Insbesondere die Erhaltung seltener Biotope sowie typischer Lebensräume der Region stehen im Fokus des Naturschutzes. Die konkreten Schutzbestimmungen ergeben sich aus der jeweils gültigen Rechtsverordnung zum Naturschutzgebiet.

Das Rohrmaar bei Scharfbillig liegt in unmittelbarer Nähe des Ortes Scharfbillig und ist landschaftlich in die typischen Strukturen der Eifel eingebunden. Die Fläche besteht überwiegend aus Feuchtbiotopen, die für die Artenvielfalt der Region von Bedeutung sind. Solche Standorte bieten Lebensraum für verschiedene Pflanzen- und Tierarten, die auf feuchte bis nasse Bedingungen angewiesen sind. Aufgrund seiner natürlichen Eigenarten ist das Gebiet für die Erforschung und Erhaltung der regionalen Biodiversität von Wert.

Die Erstausweisung des Naturschutzgebietes erfolgte durch eine rechtliche Regelung, die ursprünglich im Jahr 1989 erlassen wurde. Seitdem gilt das Rohrmaar als gesetzlich geschützter Bereich, dessen Nutzung und Beeinträchtigung strengen Auflagen unterliegt. Die zuständige Behörde für den Naturschutz in der Region ist die SGD Nord, die auch für die Überwachung und Pflege des Gebietes verantwortlich ist. Die letzte Aktualisierung der rechtlichen Bestimmungen erfolgte ebenfalls in der genannten Zeit.

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