Bodendenkmal in Gochsheim, #D-6-5927-0211
Highlights
- Das Denkmal wird vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege verwaltet.
- Grundlage der Eintragung ist das Bayerische Denkmalschutzgesetz seit 1973.
Tipps
- Besucher sollten sich vor Ort über die genauen Standorte der Bodendenkmäler über das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege informieren.
- Bei Besuchen sind die Regeln des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes zu beachten, insbesondere Eingriffe in den Boden.
- Die Denkmalliste für Gochsheim kann als PDF-Dokument beim zuständigen Amt angefordert werden.
Eigenschaften
Kultur und Sakral in Gochsheim entdecken
Das Bodendenkmal in Gochsheim mit der Kennung #D-6-5927-0211 ist ein geschütztes Kulturdenkmal im Landkreis Schweinfurt in der Region Unterfranken. Es zählt zu den archäologischen und sakralen Zeugnissen der regionalen Geschichte und unterstreicht die kulturelle Bedeutung des Ortes Gochsheim. Als Teil der Bayerischen Denkmalliste wird es vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege erfasst und verwaltet, das die Erhaltung und Dokumentation solcher Stätten sicherstellt.
Die genaue Natur des Denkmals wird durch die Bezeichnung „Bodendenkmal“ verdeutlicht: Es handelt sich um ein archäologisches Objekt, das im Boden verankert ist und möglicherweise Überreste vergangener Kulturen oder sakraler Traditionen birgt. Solche Fundstellen sind wichtige Informationsquellen für die Erforschung der lokalen Vergangenheit und tragen zur Erhaltung des kulturellen Erbes bei. Die Kategorisierung unter „ausflug-kultur-sakral“ deutet darauf hin, dass das Denkmal möglicherweise mit religiösen oder zeremoniellen Praktiken in Verbindung steht.
Gochsheim selbst liegt im nördlichen Teil Bayerns und ist bekannt für seine landschaftliche Schönheit sowie seine kulturhistorischen Besonderheiten. Die Gemeinde beherbergt mehrere Bodendenkmäler, die gemeinsam ein umfassendes Bild der Siedlungs- und Kulturgeschichte der Region ergeben. Die Denkmälerliste für Gochsheim bietet detaillierte Informationen zu allen erfassten Stätten und wird vom zuständigen Amt regelmäßig aktualisiert.
Das Bodendenkmal #D-6-5927-0211 genießt besonderen Schutzstatus gemäß des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes, das seit 1973 die Grundlage für den Umgang mit Kulturgütern in Bayern bildet. Dies gewährleistet, dass Veränderungen im Umgang mit der Fläche, in der das Denkmal liegt, einer behördlichen Prüfung unterzogen werden, um mögliche Beeinträchtigungen zu vermeiden. Solche Regelungen sind entscheidend, um die Substanz und Aussagekraft der archäologischen Funde langfristig zu sichern.
Für Besucherinnen und Besucher, die sich für die Kultur- und Sakralgeschichte Unterfrankens interessieren, bietet das Bodendenkmal in Gochsheim einen Einblick in die tiefere Vergangenheit der Region. Obwohl keine konkreten architektonischen Überreste sichtbar sein müssen, hat der Ort durch seine Eintragung in die Denkmalliste eine besondere kulturhistorische Relevanz. Interessierte können sich über die offizielle Denkmalliste des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege über weitere Details und Kontexte informieren.
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Häufige Fragen zu Bodendenkmal in Gochsheim, #D-6-5927-0211
Was ist ein Bodendenkmal in Gochsheim?
Quelle: wikipedia
Welche Rechtsgrundlage hat der Denkmalschutz in Gochsheim?
Quelle: wikipedia
Wo finde ich die offizielle Denkmalliste für Gochsheim?
Quelle: wikipedia
Sind die Einträge auf der Webseite rechtsverbindlich?
Quelle: wikipedia