1724
Highlights
- Bad Neuenahr-Ahrweiler hat 1724 Kulturdenkmäler in 12 Stadtteilen.
- Die Denkmalliste wird vom Land Rheinland-Pfalz verwaltet.
- Stadtteile wie Ahrweiler und Bad Neuenahr haben eigene Denkmalzonen.
Tipps
- Besucher finden historische Gebäude und Denkmäler in den Stadtteilen Bad Neuenahr-Ahrweiler, wie z. B. in Ahrweiler, Bad Neuenahr oder Walporzheim.
- Die Denkmalliste des Landes Rheinland-Pfalz bietet einen Überblick über geschützte Kulturdenkmäler in der Region.
- Interessierte können sich über das Nachrichtliche Verzeichnis der Kulturdenkmäler des Kreises Ahrweiler informieren.
Eigenschaften
Über 1724
Der POI mit der Nummer 1724 befindet sich in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler im Landkreis Ahrweiler in Rheinland-Pfalz. Er ist als Kulturdenkmal erfasst und zählt somit zu den geschützten Objekten der Region. Die Erwähnung in der offiziellen Denkmalliste des Landes Rheinland-Pfalz bestätigt die kulturhistorische Bedeutung des Objekts.
Bad Neuenahr-Ahrweiler selbst ist eine rheinland-pfälzische Stadt, die aus mehreren Stadtteilen besteht, darunter Ahrweiler, Bad Neuenahr, Bachem, Ehlingen, Gimmigen, Green, Heimersheim, Heppingen, Kirchdaun, Lohrsdorf, Ramersbach und Walporzheim. Diese Gliederung spiegelt sich auch in der Struktur der Denkmalliste wider, in der die Kulturdenkmäler nach Ortsteilen aufgelistet sind.
Der Standort des Denkmals mit der Nummer 1724 ist eng mit der sakralen Kultur der Region verbunden. Als Andachtsstätte repräsentiert es einen Ort religiöser Tradition und architektonischer Zeugnisse vergangener Epochen. Sakrale Bauten dieser Art spielen in der Kulturgeschichte Rheinland-Pfalzens eine zentrale Rolle und tragen zur Eigenart der jeweiligen Gemeinden bei.
Die Erfassung als Kulturdenkmal erfolgt durch die Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz. Grundlage bildet ein ständiger Prozess der Erforschung, Bewertung und Dokumentation von Objekten mit herausragender kulturhistorischer Bedeutung. Die Listen werden regelmäßig aktualisiert, wobei auch ehemalige Denkmäler gesondert ausgewiesen werden.