Naturschutzgebiet

Bastauwiesen

32479 Hille

Highlights

  • Das NSG Bastauwiesen in Hille umfasst große Teile des Weserurstromtales und schützt seltene Moorlebensräume.
  • Im Gebiet brüten unter anderem Kiebitz, Wachtelkönig und Weißstorch, zusätzlich sind zahlreiche Zugvögel zu finden.
  • Das Schutzgebiet ist Teil des EU-Vogelschutzgebietes 'Bastauniederung' und beherbergt auch FFH-Relevante Arten wie den Steinbeißer.

Tipps

  • Das Gelände umfassen zwei Teilflächen und bietet Lebensräume seltener Vogelarten wie Bekassine, Kiebitz und Weißstorch.
  • Besucher sollten sich an markierten Wegen halten, um Brutplätze und empfindliche Lebensräume nicht zu stören.
  • Das NSG dient auch dem Schutz von Fischarten wie Steinbeißer und Schlammpeitzger, daher ist das Betreten von Gewässern unzulässig.

Eigenschaften

Outdoor Ganzjährig

Ausflug Natur Schutz NSG Bastauwiesen Hille

Das Naturschutzgebiet Bastauwiesen in Hille, im Kreis Minden-Lübbecke in Nordrhein-Westfalen, ist ein bedeutender Lebensraum für seltene Tier- und Pflanzenarten und erstreckt sich über eine Fläche von rund 1.776 Hektar. Es liegt im Weserurstromtal zwischen Minden und Lübbecke und bildet zusammen mit angrenzenden Schutzgebieten wie dem Großen Torfmoor und dem Neuenbaumer Moor die sogenannte „Bastauniederung“, ein von der EU unter Natura 2000 ausgewiesenes Vogelschutzgebiet. Seit 1988 ist das Gebiet offiziell als Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen und trägt maßgeblich zur Erhaltung gefährdeter Arten und Biotope bei.

Geprägt wird das Landschaftsbild vor allem von Grünland auf Niedermoorböden, ergänzt durch Ackerflächen am nördlichen und östlichen Rand. Besonders im Westen des Gebietes finden sich Pioniergehölze aus Birken, die sich auf ehemaligen Torfstichen angesiedelt haben. Strukturell bereichern Feldgehölze, Hecken, Kopfbaumreihen und Ufergehölze die Landschaft. Die namensgebende Bastau, ein begradigtes Fließgewässer, zieht sich größtenteils entlang der Südgrenze des Gebietes und wird von üppigen Röhrichtzonen, Hochstaudenfluren und stellenweise von Weiden gesäumt. Im Gewässer wachsen Teichrosen und Wasserpest, während ein dichtes Gräbennetz, noch aus den 1950er Jahren, das Gebiet durchzieht und vielfach von Binsen- und Seggenriedern gesäumt wird.

Das NSG Bastauwiesen beherbergt eine Vielzahl an Vogelarten, darunter sowohl brütende Arten wie Bekassine, Kiebitz, Nachtigall, Weißstorch und Wachtelkönig, als auch Zugvögel und Nahrungsgäste wie Eisvogel, Rotmilan, Wanderfalke und Uhu. Das Schutzziel des Gebietes umfasst nicht nur den Erhalt dieser Vogelarten und ihrer Lebensräume, sondern auch den Schutz seltener Amphibien und Fischarten wie Steinbeißer und Schlammpeitzger gemäß der FFH-Richtlinie. Die Erhaltung und Wiederherstellung der Lebensgemeinschaften sowie die landschaftliche Eigenart des Gebietes stehen dabei im Fokus der Naturschutzmaßnahmen.

Das Gelände lädt zu naturkundlichen Erkundungen und ruhigen Wanderungen ein, wobei die Besucher auf vielfältige Tier- und Pflanzenwelt sowie auf eine artenreiche Vogelwelt treffen können. Die Schutzbestimmungen des Gebietes sehen klare Gebote und Verbote vor, um die empfindlichen Ökosysteme langfristig zu erhalten. Darüber hinaus erfolgt der Schutz besonders sensibler Teilbereiche durch freiwillige Vereinbarungen mit Landwirten, um eine nachhaltige Nutzung der Flächen zu gewährleisten.

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Häufige Fragen zu Bastauwiesen

Wo befinden sich die Bastauwiesen?
Die Bastauwiesen liegen im Weserurstromtal zwischen Minden und Lübbecke im Kreis Minden-Lübbecke, Nordrhein-Westfalen. Stand Juni 2026.

Quelle: website

Welche Schutzstatus hat das Gebiet Bastauwiesen?
Das Gebiet ist als Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen und zudem Teil des EU-Vogelschutzgebietes 'Bastauniederung'. Stand Juni 2026.

Quelle: website

Welche Tierarten werden in den Bastauwiesen geschützt?
Zu den geschützten Arten gehören unter anderem Bekassine, Kiebitz, Weißstorch, Wachtelkönig sowie seltene Fischarten wie der Steinbeißer. Stand Juni 2026.

Quelle: website

Seit wann sind die Bastauwiesen unter Naturschutz?
Die Bastauwiesen sind seit 1988 als Naturschutzgebiet ausgewiesen, der rechtswirksame Schutz trat 2005 in Kraft. Stand Juni 2026.

Quelle: website