Parks & Gärten

Johanniterwald

79341 Kenzingen

Highlights

  • Der Johanniterwald in Kenzingen ist ein 57,5 Hektar großes Naturschutzgebiet und schützt einen naturnahen Auwald mit seltener Vogelwelt.
  • Das Gebiet wurde 1979 unter Schutz gestellt und gehört zur IUCN-Kategorie IV sowie zum FFH-Gebiet „Taubergießen, Elz und Ettenbach“.
  • Es grenzt westlich an die Bundesautobahn 5 und liegt zwischen Elz und Leopoldskanal, umgeben von einem Landschaftsschutzgebiet.

Tipps

  • Besuchern wird empfohlen, den naturnahen Auwald entlang der ausgewiesenen Wege zu erkunden, um den Lebensraum seltener Vogelarten nicht zu stören.
  • Hunde sollten an der Leine geführt werden, um Wildtiere nicht zu gefährden und die Ruhe des Schutzgebiets zu wahren.
  • Da das Gelände zwischen Elz und Leopoldskanal liegt, eignet sich die nahegelegene Elz für beobachtungsgünstige Spaziergänge mit Rücksicht auf die Umgebung.

Eigenschaften

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Über Johanniterwald

Der Johanniterwald in Kenzingen ist ein bedeutendes Natur- und Landschaftsschutzgebiet im Landkreis Emmendingen in Baden-Württemberg. Gelegen im Naturraum der Offenburger Rheinebene, bildet das Gelände einen naturnahen Auwald mit einer standortgerechten Baumartenzusammensetzung. Diese Waldfläche dient als Lebensraum für eine schutzwürdige Vogelwelt, darunter auch seltene und vom Aussterben bedrohte Arten. Das Schutzgebiet liegt südwestlich von Herbolzheim und nordwestlich von Kenzingen und grenzt unmittelbar an die Bundesautobahn 5.

Das Naturschutzgebiet erstreckt sich über eine Fläche von 57,5 Hektar und ist Teil des umliegenden Landschaftsschutzgebiets, das eine Fläche von etwa 96 Hektar umfasst. Beide Schutzgebiete tragen den gleichen Namen und ergänzen sich in ihrem Schutzzweck. Das Areal liegt zwischen der Elz im Norden und dem Leopoldskanal im Süden, einem Kanal zur Hochwasserentlastung. Es ist zudem als Vogelschutzgebiet anerkannt und deckt sich in seiner Fläche mit dem Naturschutzgebiet. Darüber hinaus gehört es zum FFH-Gebiet „Taubergießen, Elz und Ettenbach“, das eine Fläche von rund 4.929 Hektar umfasst.

Der Schutzstatus des Johanniterwaldes wurde durch eine Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg festgelegt. Wesentlicher Schutzzweck ist die Erhaltung des Waldes als Lebensraum, insbesondere als Brut- und Nahrungsgebiet seltener Vogelarten sowie als naturnaher Auewald. Um diesen Zweck zu gewährleisten, gelten im Naturschutzgebiet umfassende Verbote, darunter das Errichten von baulichen Anlagen, Veränderungen der Bodengestalt, das Lagern von Abfällen sowie jegliche Formen der Tierstörung. Auch im angrenzenden Landschaftsschutzgebiet sind Eingriffe untersagt, die den Naturhaushalt oder das Landschaftsbild beeinträchtigen könnten.

Das Johanniterwald-Gebiet ist in die internationale Schutzgebietskategorie IUCN IV eingeordnet, die Biotop- und Artenschutz priorisiert. Es wird unter der Schutzgebietsnummer 3.110 beim Regierungspräsidium Freiburg geführt und ist Teil mehrerer Schutzgebietslisten des Landes. Die genaue Abgrenzung des Gebiets ist in Karten des Regierungspräsidiums Freiburg dokumentiert, die den östlichen Abschluss an der Bundesautobahn und den südlichen Verlauf entlang des Leopoldskanals zeigen. Diese kartografischen Unterlagen dienen als verbindliche Grundlage für den räumlichen Schutz.

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