Großsteingrab im Fuhrenkamp 1
Highlights
- Das Großsteingrab im Fuhrenkamp 1 liegt in Lastrup, Niedersachsen.
- Es stammt aus der Jungsteinzeit (3500–2800 v. Chr.) und gehört zur Trichterbecherkultur.
- Das Grab hat eine ostwestliche Ausrichtung und eine Hügelschüttung von 35 m Länge.
Tipps
- Die Großsteingräber im Fuhrenkamp liegen in einem Waldstück etwa 3,5 km südwestlich von Lastrup. Eine genaue Orientierung vor Ort ist ratsam, da keine Schilder vorhanden sind.
- Das Gelände ist unzugänglich und stark bewachsen. Stabile Schuhe und wetterfeste Kleidung werden empfohlen, da der Weg zum Fundort abseits der Wege führt.
Eigenschaften
Über Großsteingrab im Fuhrenkamp 1
Das Großsteingrab im Fuhrenkamp 1 zählt zu den bedeutenden archäologischen Denkmälern der Jungsteinzeit im Landkreis Cloppenburg, Niedersachsen. Es liegt im Waldstück Fuhrenkamp, etwa drei Kilometer südwestlich des Ortskerns von Lastrup. Gemeinsam mit zwei weiteren Großsteingräbern in unmittelbarer Nähe bildet es eine der westlichen Gruppen der Trichterbecherkultur. Die Anlage ist Teil einer über 5000 Jahre alten Bestattungslandschaft und spiegelt die Grabkultur der Jungsteinzeit wider.
Die Hügelschüttung des Großsteingrabs 1 erstreckt sich über eine Länge von 35 Metern und eine Breite von 17 Metern. Ihre maximale Höhe beträgt etwa 1,4 Meter. Die ost-westliche Ausrichtung entspricht typischen Merkmalen der Megalithkultur dieser Epoche. Die erhaltenen Steine verteilen sich auf zwei Bereiche innerhalb des Hügels. Im Westen finden sich neun Steine, vorwiegend Wandsteine, während im Osten sieben weitere Steine liegen, die nicht mehr in ihrer ursprünglichen Position erhalten sind. Aufgrund dieser Gegebenheiten ist eine eindeutige Rekonstruktion der ursprünglichen Struktur nicht möglich. Sowohl eine Anlage mit zwei Kammern als auch eine langgestreckte Grabkammer werden diskutiert.
Die drei Großsteingräber im Fuhrenkamp gehören zu den ältesten erhaltenen Bauwerken der Region und zeugen von komplexen rituellen Praktiken der Jungsteinzeit. Sie sind als Bodendenkmäler unter Schutz gestellt und gehören zum Kulturdenkmal des Landes Niedersachsen. Die Sprockhoff-Nummern 965 bis 967 kennzeichnen die Anlagen im nationalen Megalitharchiv. Die archäologische Dokumentation erfolgte erstmals durch Ernst Sprockhoff in den 1970er Jahren, der auch Hinweise auf spätere Störungen und Steinverlagerungen festhielt.
Das Gelände ist abseits der touristischen Wege gelegen und nur über einen abseitigen Waldweg zu erreichen. Die Großsteingräber sind weder ausgeschildert noch leicht zugänglich. Besucher berichten von einer abenteuerlichen Erkundung im Wald, bei der Orientierung und Geländelauf Erfahrung voraussetzen. Die Ruhe und Abgeschiedenheit des Ortes tragen jedoch zur besonderen Atmosphäre bei. Etwa 800 Meter nordöstlich liegt ein weiteres Großsteingrab – die Oldendorfer Hünensteine – und bildet zusammen mit den Fuhrenkamp-Anlagen ein archäologisch bedeutsames Areal.