Ruhrtal bei Laer
Highlights
- Das Landschaftsschutzgebiet Ruhrtal bei Hofanlage Laer lag im Stadtgebiet von Meschede und umfasste 15,2 Hektar.
- Es wurde 1994 als Typ-C-Schutzgebiet ausgewiesen, um Offenlandbiotope und Tierwanderwege zu erhalten.
- Seit 2020 gehört das Gebiet zum erweiterten Landschaftsschutzgebiet Ruhrauenabschnitte zwischen Henne und Wenne.
Tipps
- Für Spaziergänge mit Hund eignet sich das Gebiet um das Ruhrtal bei Laer, da es meist nicht überlaufen ist und ruhige Wege bietet.
- Das ehemalige Landschaftsschutzgebiet gehört seit 2020 zum größeren Schutzgebiet Ruhrauenabschnitte und dient dem Erhalt seltener Pflanzen- und Tierarten.
- Im Umgang mit Grünflächen gelten besondere Schutzvorschriften: Umwandlungen in Acker sind grundsätzlich verboten, Ausnahmen bedürfen strenger Auflagen.
Eigenschaften
Über Ruhrtal bei Laer
Das Ruhrtal bei Laer befindet sich im Stadtgebiet von Meschede im Hochsauerlandkreis in Nordrhein-Westfalen. Es zählt zu den landschafts- und naturschutzrechtlich geschützten Gebieten der Region. Ursprünglich als eigenständiges Landschaftsschutzgebiet (LSG) vom Typ C ausgewiesen, gehört die Fläche seit einer Neufassung der Schutzgebietsverordnung zu dem erweiterten Landschaftsschutzgebiet „Ruhrauenabschnitte zwischen Henne und Wenne“. Die Bezeichnung „Ruhrtal bei Laer“ bezieht sich auf die landschaftliche Lage in unmittelbarer Nähe zur Hofanlage Laer, eines barocken Schlosses mit parkartiger Umgebung.
Das Gelände des ehemaligen LSG umfasste zwei Teilflächen östlich und westlich des Schlosses Laer und erstreckte sich entlang der Ruhr. Im Schutzgebiet dominierten offene Grünlandflächen in der Flussaue, die als wichtiger Bestandteil des regionalen Biotopverbundsystems gelten. Westlich des Gebiets schloss sich das Naturschutzgebiet „Ruhrtal bei Laer“ an, das zusätzlichen Schutz für besonders wertvolle Naturräume bietet. Die Landschaft präsentiert sich geprägt durch das Flusslaufsystem der Ruhr und charakteristische Wiesentäler, die typisch für das Landschaftsbild im südlichen NRW sind.
Das Landschaftsschutzgebiet unterlag spezifischen Schutzbestimmungen, die eine Umwandlung von Grünland in Acker oder andere Nutzungsformen untersagten. Lediglich zeitweise, maximal zweijährig innerhalb eines Zwölfjahreszyklus, war eine Ackernutzung erlaubt, sofern diese der Erneuerung der Grasnarbe diente. Diese Regelung galt als erweiterter Pflegeumbruch. Bei solchen Maßnahmen war ein Mindestabstand von fünf Metern zum Mittelwasserbett der Ruhr einzuhalten. Eine Erstaufforstung oder die Anlage von Weihnachtsbaumkulturen war nicht zulässig.
Der Schutzzweck des Gebiets lag in der Ergänzung des umliegenden Naturschutzes durch die Schaffung eines zusammenhängenden Offenlandbiotop-Verbundsystems. Ziel war es, Wanderungs- und Ausbreitungsmöglichkeiten für heimische Tier- und Pflanzenarten langfristig zu sichern. Besonderes Augenmerk lag dabei auf dem Erhalt geschützter Vogelarten sowie auf dem Schutz artenreicher Pflanzengesellschaften, die in der Auenlandschaft des Ruhrtals einen geeigneten Lebensraum finden.
Das Ruhrtal bei Laer ist ein ruhiger Ort, der sich gut für Spaziergänge eignet. Besucher*innen schätzen die ungestörte Natur und die geringe Besucherfrequenz. Neben Wanderern nutzen auch Hundehalter die Flächen gerne für Ausflüge. Fahrradfahrer sind weniger präsent, was zur besonderen Ruhe des Ortes beiträgt. Die Landschaft lädt durch ihre natürliche Offenheit und die Nähe zur Ruhr zum Verweilen und zur Beobachtung der regionalen Flora und Fauna ein.