Haardtrand - Am Goldberg
Highlights
- Haardtrand – Am Goldberg ist ein 15,1 Hektar großes Naturschutzgebiet in Neuleiningen, eingerichtet 1990.
- Das Gebiet umfasst zwei Teilflächen am östlichen Ortsrand und schützt eine Felsenreihe sowie ein Wegekreuz.
- Es liegt im Weinanbaugebiet Pfalz und wird südlich von der L517 und L520 sowie nördlich von der B6 begrenzt.
Tipps
- Das Naturschutzgebiet bietet Wanderwege mit Blick auf die Felsenreihe und das Wegekreuz im Kulturdenkmalbereich.
- Teile des Geländes liegen im Weinanbaugebiet Pfalz, was botanische Besonderheiten ermöglicht.
- Öffentliche Verkehrsmittel erreichen die Region, der Zugang erfolgt zu Fuß oder mit dem Rad.
Eigenschaften
Über Haardtrand - Am Goldberg
Das Naturschutzgebiet „Haardtrand – Am Goldberg“ liegt im Landkreis Bad Dürkheim in Rheinland-Pfalz und erstreckt sich innerhalb der Gemarkung der Ortsgemeinde Neuleiningen. Es umfasst zwei getrennte Teilflächen: Die südliche Fläche befindet sich östlich des Ortskerns am Osthang des Schlossbergs und wird im Süden durch die Landesstraßen L 517 und L 520 begrenzt. Die nördliche Teilfläche liegt nordöstlich der Bebauung zwischen der Landesstraße L 453 und der Bundesautobahn A 6. Diese landschaftlich reizvolle Lage am Haardtrand macht das Gebiet zu einem markanten Naturraum in der Region.
Innerhalb des rund 15 Hektar großen Schutzgebiets befinden sich mehrere schützenswerte Natur- und Kulturdenkmale. Im südlichen Bereich verläuft eine markante Felsenreihe, die als Naturdenkmal unter Schutz steht. Diese geologisch interessante Formation trägt zur Eigenart des Geländes bei und bietet Lebensraum für typische Felsbiotope. Ein weiteres bemerkenswertes Objekt ist ein Wegekreuz, das als Kulturdenkmal erhalten ist und Zeugnis von historischen Nutzungsformen des Raumes gibt. Teile des Naturschutzgebiets liegen zudem innerhalb des Weinanbaugebiets Pfalz, was die enge Verzahnung von Natur und Kulturlandschaft verdeutlicht.
Das Areal wurde aufgrund seiner naturräumlichen und ökologischen Bedeutung zum Naturschutzgebiet erklärt. Der Schutz dient dabei dem Erhalt der charakteristischen Lebensräume, der landschaftlichen Strukturen sowie der geologischen Besonderheiten des Haardtrands. Die offizielle Unterschutzstellung erfolgte durch eine Rechtsverordnung, die auf einer Bewertung der ökologischen und naturräumlichen Bedeutung des Gebiets beruht. Seitdem unterliegt das Areal besonderen Schutzbestimmungen, die eine nachhaltige Nutzung und den Erhalt der biologischen Vielfalt sicherstellen sollen.
Das Naturschutzgebiet ist landschaftlich vielseitig geprägt und bietet aufgrund seiner Hanglage sowie seiner Lage am Rande bewaldeter und offener Flächen einen hohen naturerlebnispädagogischen Wert. Wanderwege führen durch das Gelände und ermöglichen einen direkten Zugang zur Natur. Die Kombination aus Weinbaukultur, Felsenlandschaft und Wald bestimmt das Bild des Gebiets und macht es zu einem lohnenswerten Ausflugsziel für naturinteressierte Besucher. Die Nähe zu wichtigen Verkehrsachsen wie der A 6 und den Landesstraßen ermöglicht eine gute Anbindung an die umliegenden Regionen.