Kirche/Kloster

Bodendenkmal in Nußdorf (Chiemgau), #D-1-8041-0208

Dorfpl. 15, 83365 Nußdorf

Highlights

  • Es liegt in der Gemarkung Nußdorf und wird vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege verwaltet.
  • Die Gemeinde Nußdorf im Chiemgau beherbergt mehrere archäologische Bodendenkmäler aus verschiedenen Epochen.

Tipps

  • Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege bietet eine aktuelle Denkmalliste für Nußdorf als PDF zum Download an.
  • Der Bayerische Denkmal-Atlas stellt Boden- und Baudenkmäler in Nußdorf kartografisch dar.
  • Interessierte finden ergänzende Informationen zu Bodendenkmälern in der Gemarkung Nußdorf über die offizielle Gemeindeverwaltung.

Eigenschaften

Entspannt Kulturell Ganzjährig

Kulturdenkmal in Nußdorf (Chiemgau) - Sakralbau D-1-8041-0208

Das Bodendenkmal in Nußdorf (Chiemgau) mit der Kennung #D-1-8041-0208 ist ein archäologisch bedeutendes Kulturgut in der Gemeinde Nußdorf im Landkreis Traunstein. Als Teil der bayerischen Denkmalliste, die auf Grundlage des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes geführt wird, repräsentiert es die historische und kulturelle Wertigkeit der Region. Die Erfassung und Pflege solcher Bodendenkmäler obliegt dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, das für den Erhalt und die Dokumentation dieser Zeugnisse der Vergangenheit zuständig ist.

Die Gemeinde Nußdorf im Chiemgau liegt in einer landschaftlich reizvollen Region, die nicht nur durch ihre natürliche Schönheit, sondern auch durch eine reiche Kultur- und Geschichtegeschichte auffällt. In diesem Zusammenhang sind die Bodendenkmäler wichtige Hinweise auf vergangene Siedlungs-, Arbeits- und Lebensformen. Sie bieten Forschern und Interessierten Einblicke in verschiedene Epochen der Menschheitsgeschichte, sei es die Spätantike, das Mittelalter oder jüngere Vergangenheit. Die genaue Natur und Bedeutung des spezifischen Bodendenkmals #D-1-8041-0208 ergibt sich aus den fachlichen Unterlagen des Bayerischen Denkmalatlases.

Die Verwaltung der Gemeinde Nußdorf zeigt sich engagiert im Umgang mit örtlichen Belangen, wie auch die hohe Bewertung in öffentlichen Plattformen nahelegt. Die Kommunalverwaltung fungiert dabei nicht nur als Ansprechpartner für aktuelle Gemeindeangelegenheiten, sondern ist auch an der Erhaltung des kulturellen Erbes beteiligt. Informationen zu spezifischen Denkmälern können über die offiziellen Kanäle der Gemeinde oder direkt beim zuständigen Amt angefragt werden. Für detaillierte Auskünfte zur Einordnung und Bedeutung des Bodendenkmals #D-1-8041-0208 ist eine Rücksprache mit der Denkmalschutzbehörde empfehlenswert.

Interessierte Besucher und Forscher können sich über die Denkmalliste für Nußdorf beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege informieren, die alle erfassten Baudenkmäler und Bodendenkmäler der Gemeinde auflistet. Diese Listen bieten einen strukturierten Überblick und ermöglichen gezielte Recherchen vor Ort. Die Gemeinde Nußdorf selbst bietet auf ihrer Website umfangreiche Informationen zu Ortsinformationen, Geschichte und kulturellen Angeboten, die den Besuch und die Auseinandersetzung mit dem kulturellen Erbe der Region lohnenswert machen.

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Häufige Fragen zu Bodendenkmal in Nußdorf (Chiemgau), #D-1-8041-0208

Was ist ein Bodendenkmal in Nußdorf (Chiemgau)?
Ein Bodendenkmal in Nußdorf ist eine archäologische Kulturfläche, die aufgrund ihres historischen oder kulturgeschichtlichen Wertes unter Denkmalschutz steht. {Stand Juni 2026.}

Quelle: wikipedia

Welche Behörde ist für Bodendenkmäler in Nußdorf zuständig?
Die Denkmalschutzbehörde des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege ist für Bodendenkmäler in Nußdorf zuständig. {Stand Juni 2026.}

Quelle: wikipedia

Wie viele Bodendenkmäler gibt es in Nußdorf?
Die genaue Anzahl der Bodendenkmäler in Nußdorf kann der aktuellen Denkmalliste des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege entnommen werden. {Stand Juni 2026.}

Quelle: website

Wo finde ich weitere Informationen zu Bodendenkmälern in Nußdorf?
Weitere Informationen finden Sie in der Denkmalliste für Nußdorf auf der Website des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege oder beim Gemeindeamt. {Stand Juni 2026.}

Quelle: website