Denkmal/Gedenkstätte

Bodendenkmal in Petershausen, #D-1-7634-0115

Kirchstraße 11, 85238 Petershausen

Highlights

  • Gemarkung Petershausen enthält mehrere Bodendenkmäler.
  • Bayerisches Denkmalschutzgesetz bildet rechtliche Grundlage.

Tipps

  • Besucher sollten sich vor Ort über die genauen Lage und Bedeutung des Bodendenkmals informieren, da die Flächen oft unmarkiert sind.
  • Vor Besuchen empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde für aktuelle Hinweise.
  • Bei Geländeerkundungen sollte man auf Hinweise wie Schilder, Absperrungen oder markierte Bereiche achten.

Eigenschaften

Bildung Kulturell Ganzjährig

Kulturdenkmal in Petershausen entdecken

Das Bodendenkmal in Petershausen mit der Kennung #D-1-7634-0115 ist ein archäologisch bedeutendes Kulturgut in der Gemeinde Petershausen im Landkreis Dachau. Als Teil der bayerischen Denkmalliste wird es vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege erfasst und verwaltet. Die Erfassung erfolgte im Zuge der systematischen Dokumentation von Bodendenkmälern, die auf dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz beruht. Diese Denkmäler zeugen von historischen Siedlungsspuren, wirtschaftlichen Aktivitäten oder kulturellen Praktiken vergangener Epochen, deren konkrete Ausprägung und Bedeutung im Einzelfall durch archäologische Untersuchungen bestimmt werden.

Der Standort des Denkmals befindet sich innerhalb der Gemarkung Petershausen und gehört somit zu den kulturhistorisch relevanten Flächen der Gemeinde. Obwohl spezifische Details zu Fundart, Erhaltungszustand oder zeitlicher Einordnung ohne rechtsverbindliche Auskunft der zuständigen Denkmalschutzbehörde nicht abschließend beschrieben werden dürfen, verdeutlicht die bloße Existenz eines solchen Objekts die archäologische Relevanz des Petershausener Stadtgebiets. Die Gemeinde ist Teil des übergeordneten kulturellen Raums Oberbayerns, in dem zahlreiche Bodendenkmäler aus unterschiedlichen Epochen erhalten oder nachgewiesen sind.

Die Klassifizierung als Kulturelles Denkmal unterstreicht die Bedeutung des Standorts im Kontext des bayerischen Denkmalschutzes. Solche Bodendenkmäler sind häufig nicht unmittelbar sichtbar, sondern manifestieren sich etwa in Form von Siedlungsspuren, Grabungen oder ehemaligen Siedlungsflächen, die durch archäologische Methoden nachgewiesen wurden. Sie tragen zur Erkenntnis der regionalen Geschichte bei und bilden eine wichtige Grundlage für Forschung, Bildung und den Erhalt kultureller Identität. Interessierte können über das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege rechtsverbindliche Informationen zu diesem spezifischen Objekt einholen.

Obwohl das Bodendenkmal #D-1-7634-0115 keine direkten Bewertungen oder Nutzerkommentare auf Plattformen wie Google aufweist, spiegelt seine Erfassung in der offiziellen Denkmalliste den hohen kulturhistorischen Wert wider. Die Gemeinde Petershausen verfügt zudem über weitere erfasste Bodendenkmäler in angrenzenden Gemarkungen wie Asbach, Kollbach und Obermarbach, was die regionale Dichte an archäologischen Fundstellen verdeutlicht. Diese Vielfalt macht die Region zu einem interessanten Ausflugsziel für Personen, die sich für Geschichte, Archäologie oder Denkmalpflege interessieren.

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Häufige Fragen zu Bodendenkmal in Petershausen, #D-1-7634-0115

Was ist ein Bodendenkmal in Petershausen?
Ein Bodendenkmal in Petershausen ist eine archäologische Kulturfläche, die aufgrund ihrer historischen Bedeutung unter Denkmalschutz steht. Es umfasst Funde aus vergangenen Epochen, die Rückschlüsse auf das Leben früherer Generationen zulassen. {stand}.

Quelle: wikipedia

Welche Bedeutung hat die Nummer #D-1-7634-0115?
Die Nummer #D-1-7634-0115 ist die offizielle Kennung des Bodendenkmals in der Bayerischen Denkmalliste. Sie dient der eindeutigen Identifizierung und Verwaltung durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege. {stand}.

Quelle: wikipedia

In welchen Gemarkungen von Petershausen gibt es Bodendenkmäler?
Bodendenkmäler in Petershausen befinden sich in den Gemarkungen Asbach, Kollbach, Obermarbach und Petershausen selbst. Jede Gemarkung enthält spezifische archäologische Fundstellen. {stand}.

Quelle: wikipedia

Wer ist für den Schutz der Bodendenkmäler zuständig?
Der Schutz der Bodendenkmäler erfolgt durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege auf Grundlage des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes. {stand}.

Quelle: wikipedia