Denkmal/Gedenkstätte

Bodendenkmal in Ruderatshofen, #D-7-8129-0028

Marktoberdorfer Str. 2, 87674 Ruderatshofen

Highlights

  • Gemarkung Ruderatshofen enthält archäologische Fundstellen.
  • Bayerisches Denkmalschutzgesetz bildet rechtliche Grundlage.

Tipps

  • Das Bodendenkmal in Ruderatshofen ist Teil der bayerischen Denkmalliste und unterliegt dem Denkmalschutzgesetz.
  • Weitere Informationen zu Bodendenkmälern in der Gemeinde sind beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege erhältlich.
  • Die genaue Lage und Beschreibung des Denkmals finden sich in der offiziellen Denkmalliste als PDF-Dokument.

Eigenschaften

Bildung Kulturell Ganzjährig

Bodendenkmal in Ruderatshofen: Kulturdenkmal Ausflug

Das Bodendenkmal in Ruderatshofen mit der Kennung #D-7-8129-0028 ist ein archäologisch bedeutender Fundort in der Gemeinde Ruderatshofen im Landkreis Ostallgäu. Als Teil der bayerischen Denkmalliste wird es vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege erfasst und verwaltet. Die Erhaltung und Erforschung solcher Bodendenkmäler erfolgt im Rahmen des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes, das seit 1973 die Grundlage für den Schutz kultureller Güter in Bayern bildet.

Die genaue Lage des Denkmals befindet sich innerhalb der Gemarkung von Ruderatshofen. Obwohl keine konkreten Bauwerke oder Strukturen an der Oberfläche sichtbar sind, zeugt der Ort durch archäologische Befunde von ehemaliger menschlicher Besiedlung oder Nutzung. Solche Bodendenkmäler können Spuren vergangener Kulturen, Siedlungen, Bestattungsplätze oder wirtschaftliche Aktivitäten enthalten, die durch Ausgrabungen oder Prospektionen nachgewiesen wurden.

Ruderatshofen liegt im bayerischen Allgäu, einer Region, die aufgrund ihrer landschaftlichen Vielfalt und langen Siedlungsgeschichte zahlreiche archäologische Funde aufweist. Die Gemeinde selbst verfügt über mehrere erfasste Bodendenkmäler, die Hinweise auf verschiedene Epochen der Menschheitsgeschichte liefern. Die wissenschaftliche Bedeutung solcher Fundorte liegt oft in der Erkenntnis über Alltag, Wirtschaft, Handwerk und Kultur früherer Bevölkerungsgruppen.

Das Bodendenkmal #D-7-8129-0028 unterliegt dem rechtlich verbindlichen Schutz durch die zuständigen Denkmalschutzbehörden. Jegliche Veränderungen im Umgang mit dem Boden, etwa durch Baumaßnahmen oder landwirtschaftliche Nutzung, bedürfen einer Abstimmung mit der Denkmalpflege, um mögliche Funde zu sichern und zu dokumentieren. Bürger und lokale Behörden werden regelmäßig über den Erhalt und die Bedeutung solcher Stätten informiert.

Interessierte können sich über die offizielle Denkmalliste des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege über weitere Details zu diesem und weiteren Bodendenkmälern in Ruderatshofen informieren. Die Liste dient sowohl der Forschung als auch der Öffentlichkeitsarbeit und trägt dazu bei, das kulturelle Erbe der Region für zukünftige Generationen zu bewahren. Das Denkmal genießt dabei höchste Beachtung in der Denkmalpflege, wie auch die hohe Bewertung in öffentlichen Quellen zeigt.

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Häufige Fragen zu Bodendenkmal in Ruderatshofen, #D-7-8129-0028

Was ist ein Bodendenkmal in Ruderatshofen?
Ein Bodendenkmal in Ruderatshofen ist eine archäologische Kulturfläche, die aufgrund ihrer historischen Bedeutung unter Denkmalschutz steht. Es umfasst Flächen mit spätbronzezeitlichen und jüngeren Funden. Stand Juni 2026.

Quelle: wikipedia

Welche Nummer hat das Bodendenkmal in Ruderatshofen?
Das Bodendenkmal in Ruderatshofen hat die Nummer D-7-8129-0028 in der Bayerischen Denkmalliste. Stand Juni 2026.

Quelle: wikipedia

Wer führt die Liste der Bodendenkmäler in Bayern?
Die Liste der Bodendenkmäler in Bayern wird vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege geführt und basiert auf dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz. Stand Juni 2026.

Quelle: wikipedia

In welcher Gemarkung liegt das Bodendenkmal D-7-8129-0028?
Das Bodendenkmal D-7-8129-0028 liegt in der Gemarkung Ruderatshofen. Stand Juni 2026.

Quelle: wikipedia