Gedenkstätte 97. Jägerdivision Spielhahnjäger
Highlights
- Gedenkstätte der 97. Jägerdivision in Pfronten-Berg ehrt gefallene Soldaten.
- Die Spielhahnjäger-Gedenkstätte liegt im Ortsteil Berg der Gemeinde Pfronten.
- Erinnerungsort für die Opfer des Zweiten Weltkriegs in Bayern.
Tipps
- Friedhof liegt ruhig am Ortsrand mit ausreichend Parkmöglichkeiten am Straßenrand.
- Die holzverkleidete Aussegnungshalle bietet Platz für kleine bis mittelgroße Beerdigungen.
- Gepflegte Anlage mit beeindruckendem Kreuzweg und goldenen Reliefs entlang des Hauptweges.
Eigenschaften
Über Gedenkstätte 97. Jägerdivision Spielhahnjäger
Die Gedenkstätte 97. Jägerdivision Spielhahnjäger befindet sich im Ortsteil Berg der Gemeinde Pfronten im Landkreis Ostallgäu in Bayern. Die friedhofsgleich eingerichtete Anlage erinnert an die Soldaten der 97. Jägerdivision, insbesondere an die sogenannten „Spielhahnjäger“, und dient als Ruhestätte und Gedenkort. Die Lage am hügeligen Ortsrand verleiht dem Gelände eine ruhige und denkmalgeschützte Atmosphäre.
Der Friedhof verfügt über eine gepflegte Anlage mit einer ausgewogenen Gestaltung aus natürlichen und sakralen Elementen. Besonders auffällig ist der kunstvoll angelegte Kreuzweg, dessen Gräber entlang des Hauptweges mit goldenen Basreliefs verziert sind. Am Ende des Weges zeigt sich eine prächtige goldene Szene aus Golgatha, die als künstlerischer und religiöser Höhepunkt wirkt. Von diesem Punkt aus bietet sich ein beeindruckender Blick auf die umliegenden Berge.
Die Aussegnungshalle ist innen holzverkleidet und bietet Platz für kleine bis mittelgroße Trauerfeiern. Für Besucher besteht entlang der Zufahrtsstraße ausreichend Parkraum am Straßenrand, was den Zugang zur Gedenkstätte auch bei Beerdigungen oder Gedenkfeiern erleichtert. Die Pflege des Geländes sowie die architektonischen Details tragen zur Würde des Ortes bei.
Die Gedenkstätte wird von der Gemeindeverwaltung Pfronten betreut. Die Verwaltung des Friedhofs sowie die damit verbundenen Aufgaben wie Gebührenabrechnung und organisatorische Belange erfolgen durch das Gewerbe- und Friedhofswesen der Gemeinde. Die Friedhofssatzung sowie die Bestattungsgebührensatzung sind online einsehbar und regeln die Nutzung und Instandhaltung des Geländes.