Kirchliche Friedhöfe Walsrode und Meinerdingen
Highlights
- Die kirchlichen Friedhöfe Walsrode und Meinerdingen bieten verschiedene Grabarten und Bestattungsformen an.
- Änderungen der Friedhofs- und Gebührenordnung treten am 09.05.2026 in Kraft.
- Reihengrabstätten mit abgelaufener Ruhefrist werden ab März 2026 geräumt.
Tipps
- Besucher erhalten Auskünfte im Beratungszentrum der Kirchlichen Friedhöfe Walsrode und Meinerdingen.
- Das Büro in der Saarstraße 17 ist montags, dienstags und freitags zwischen 9 und 12 Uhr sowie montags und donnerstags zusätzlich von 14 bis 16 Uhr geöffnet.
- Änderungen der Friedhofs- und Gebührenordnung treten am 09.05.2026 in Kraft und können online oder vor Ort eingesehen werden.
Eigenschaften
Über Kirchliche Friedhöfe Walsrode und Meinerdingen
Die kirchlichen Friedhöfe von Walsrode und Meinerdingen befinden sich im niedersächsischen Walsrode und dienen als Bestattungsplätze im kirchlichen und kulturellen Kontext der evangelisch-lutherischen Tradition. Die Friedhöfe sind Teil der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Walsrode und unterliegen deren kirchenaufsichtlicher Trägerschaft. Sie bieten verschiedene Grabarten sowie Informationen zu Bestattungsformen und Friedhofsordnungen.
Der Friedhof in Walsrode verfügt über einen historischen Rundweg, der Einblicke in die lokale Geschichte und die Entwicklung des Friedhofs über zwei Jahrhunderte ermöglicht. Auf dem Gelände befinden sich unter anderem Reihengrabstellen, Urnenplätze sowie spezielle Bereiche für Sternenkinder. Die Friedhofsverwaltung informiert über geltende Ordnungen und Gebühren, die regelmäßig angepasst und öffentlich bekannt gemacht werden.
In Meinerdingen wird ein weiterer Friedhof von der Kirchengemeinde betrieben. Beide Standorte werden betreut und gewartet, um die Funktion als Ruhestätten und Erinnerungsorte zu gewährleisten. Die Friedhofsmitarbeiter sind während bestimmter Zeiten vor Ort erreichbar, um Auskünfte zu geben und bei Fragen zur Bestattung oder Grabpflege zu unterstützen.
Die Verwaltung der Friedhöfe erfolgt über ein zentrales Beratungszentrum in Walsrode. In regelmäßigen Abständen werden Änderungen an der Friedhofsordnung oder Gebührenordnung vorgenommen, die jeweils kirchenaufsichtlich genehmigt und öffentlich einsehbar sind. Die Friedhofsverwaltung weist darauf hin, dass abgelaufene Ruhefristen zur Räumung von Grabstellen führen können, sofern diese nicht von den Nutzungsberechtigten selbst geräumt werden.