Hasenwiese
Highlights
- Hasenwiese ist ein 3,9 Hektar großes Naturschutzgebiet in Weltersburg.
- Das Schutzgebiet wurde am 19. August 1986 unter der Kennung NSG-7100-164 ausgewiesen.
- Die Fläche dient dem Schutz von Natur und Landschaft gemäß Rechtsverordnung.
Tipps
- Beim Besuch der Hasenwiese in Weltersburg sollten Besucher die dortigen Schutzbestimmungen beachten und keine Spuren hinterlassen.
- Die Fläche dient dem Naturschutz, weshalb Ruhe und Unberührtheit der Tier- und Pflanzenwelt Vorrang haben.
- Ein Besuch ist idealerweise wetterabhängig geplant, da die empfindliche Vegetation bei Nässe schnell beschädigt werden kann.
Eigenschaften
Über Hasenwiese
Die Hasenwiese liegt im Ortsteil Weltersburg im Westerwaldkreis des Bundeslandes Rheinland-Pfalz. Sie ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen und zählt zu den geschützten Flächen der Region. Die Bezeichnung „Hasenwiese“ deutet auf die natürliche Bedeutung des Geländes für die heimische Fauna hin. Die Fläche des Gebiets beträgt rund 3,9 Hektar und erstreckt sich über eine landschaftlich reizvolle, naturnahe Umgebung.
Das Naturschutzgebiet wurde auf Grundlage einer Rechtsverordnung ausgewiesen, deren Schutzzweck in der Erhaltung der ökologischen Vielfalt und der typischen Lebensräume der Region begründet liegt. Die genaue rechtliche Festlegung sowie der zeitliche Rahmen der Unterschutzstellung sind in der zugehörigen Verordnung dokumentiert. Die zuständige Behörde für den Erhalt und die Überwachung des Gebiets ist die SGD Nord.
Die Hasenwiese liegt innerhalb eines größeren Naturraums, der durch eine Mischung aus Wald, Wiese und landwirtschaftlich genutzten Flächen geprägt ist. Als Landschaftsschutzgebiet dient sie dem Schutz von Pflanzen- und Tierarten, die in dieser Region heimisch sind. Aufgrund ihrer Größe und Lage kann das Gebiet als Teil eines zusammenhängenden ökologischen Systems betrachtet werden, das zur Erhaltung der biologischen Vielfalt im ländlichen Raum beiträgt.
Da das Areal als Flächenschutzgebiet erfasst ist, finden sich dort typischerweise strukturreiche Lebensräume, die sowohl für Pflanzen als auch für verschiedene Tiergruppen von Bedeutung sind. Die Pflege und der Schutz des Gebiets orientieren sich an den Vorgaben der geltenden Naturschutzverordnung, die auch die spezifischen Schutzziele benennt. Eine intensive Nutzung ist im Gebiet nicht gestattet, um die natürlichen Prozesse langfristig zu sichern.