Seebad Miersdorf
Highlights
- Das Freibad Miersdorfer See in Zeuthen ist ab 27. Mai 2025 als öffentlicher Platz frei zugänglich.
- Baden ist nur im markierten Bereich erlaubt, das Springen von Stegen und die Nutzung der Rutsche sind untersagt.
- Von Dienstag bis Sonntag, 10 bis 18 Uhr, steht ein Rettungsschwimmer zur Verfügung und die Sanitäranlagen sind geöffnet.
Tipps
- Das Freibad ist ab 27. Mai 2025 als öffentlicher Platz frei zugänglich, jedoch ohne Rettungsschwimmer außerhalb der Hauptzeiten von 10 bis 18 Uhr.
- Baden ist nur im durch Leinen markierten Bereich erlaubt, springen von Stegen und Nutzung der Wasserrutsche sind aus Sicherheitsgründen verboten.
- Außerhalb der Servicezeiten von 10 bis 18 Uhr stehen sanitäre Anlagen nicht zur Verfügung und die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
Eigenschaften
Über Seebad Miersdorf
Das Seebad Miersdorf in Zeuthen, gelegen im Landkreis Dahme-Spreewald in Brandenburg, ist ein beliebtes Freizeitziel für Einheimische und Gäste. Ab 2025 wird das Gelände in neuer Form als öffentlicher Platz geführt und ist größtenteils frei zugänglich. Die bisherige bewirtschaftete Freibadnutzung entfällt aufgrund der Haushaltslage der Gemeinde. Stattdessen steht das rund 5.000 Quadratmeter große Areal ohne feste Öffnungszeiten zur Verfügung, wobei von Dienstag bis Sonntag zwischen 10 und 18 Uhr weiterhin ein Bademeister vor Ort ist und sanitäre Einrichtungen geöffnet haben.
Das Baden erfolgt künftig auf eigene Gefahr und ist nur innerhalb eines durch Leinen abgesteckten Bereichs erlaubt. Die Nutzung des gesamten Sees ist nicht gestattet, um die Interessen der Anwohner, des Angelvereins Miersdorf sowie naturschutzrechtliche Belange zu berücksichtigen. Die bisherigen Stege dienen nunmehr als reine Aussichtsplattformen, da die erforderliche Wassertiefe nicht mehr gegeben ist. Das Springen von den Stegen sowie die Nutzung der Wasserrutsche sind aus Sicherheitsgründen nicht mehr möglich. Grillen, Zelten, das Befahren mit Fahrzeugen sowie das Mitführen von Glasflaschen sind auf dem Gelände grundsätzlich untersagt.
Die Freizeitnutzung ist außerhalb der Hauptzeiten weiterhin möglich, jedoch ohne Serviceleistungen. In der Zeit von 22 bis 7 Uhr gelten Einschränkungen: Alkoholkonsum, laute Musik und ruhestörende Aktivitäten sind untersagt. Diese Regelungen sollen die Lebensqualität der Anwohner gewährleisten. Besucherinnen und Besucher werden durch Hinweisschilder über die neuen Nutzungsbedingungen informiert. Das Seebad Miersdorf bietet somit weiterhin eine attraktive Erholungslandschaft, die sowohl für Spaziergänge als auch für Bademöglichkeiten im Sommer genutzt werden kann.
Gästebewertungen spiegeln die veränderte Nutzung wider: Einige Besucher äußerten Bedauern über den Wegfall der regulären Betreuung, begrüßen jedoch die Möglichkeit, das Gelände auch außerhalb der ehemaligen Saisonzeiten zu nutzen. Andere loben die Sauberkeit des Gewässers und die kinderfreundlichen Flachwasserzonen, raten jedoch zur Nutzung von Badeschuhen, da Muscheln am Ufer Verletzungsgefahr bergen können. Bei starkem Sonnenschein wird empfohlen, frühzeitig am Tag zu kommen, um einen geeigneten Platz im Schatten zu ergattern.