Hotel

BRIGHT Schloß Holte-Stukenbrock

Görlitzer Str. 9a, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock

Tipps

  • Die Zimmervermietung erfolgt nach festgelegten Konditionen, bei denen ersparte Aufwendungen oder anderweitige Einnahmen bei Nichtvermietung berücksichtigt werden.
  • Ein Nachweis durch den Gast ist möglich, falls die geltend gemachten Ansprüche nicht oder nicht in voller Höhe zutreffen.
  • Die Aufrechnung durch den Gast ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Gastes zulässig.

Eigenschaften

Geschäftsreisende Ganzjährig

Übernachtung Hotel BRIGHT Schloß Holte-Stukenbrock

Das BRIGHT Schloß Holte-Stukenbrock bietet exklusive Übernachtungsmöglichkeiten in einem historischen Ambiente. Das Hotel nutzt die Räumlichkeiten des Schlosses Holte-Stukenbrock für hochwertige Unterkünfte mit individueller Atmosphäre.

Besonderer Fokus liegt auf flexiblen Buchungsmodellen: Bei anderweitiger Vermietung der Zimmer werden die Einnahmen angerechnet. Alternativ kann BRIGHT bei nicht vermieteten Zimmern pauschalierte ersparte Aufwendungen abziehen. Gäste können jedoch nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Mit einem transparenten Abrechnungsmodell und klaren Regelungen zur Aufrechnung sorgt das Hotel für eine faire Preisgestaltung. Ideal für Geschäfts- und Genussreisen in der Region.

In der Nähe

Wetter & Pollenflug am Standort

Wetter wird geladen…
7-Tages-Vorhersage…