Denkmal/Gedenkstätte

Schloss Herrenhaus Völkersleier

Fronstraße 1, 97797 Wartmannsroth-Völkersleier

Highlights

  • Schloss Herrenhaus Völkersleier ist ein landschaftsprägendes Denkmal in Wartmannsroth-Völkersleier.
  • Das Objekt ist in der Bayerischen Denkmalliste erfasst und unterliegt dem Denkmalschutz.
  • Es handelt sich um ein Bau- und Bodendenkmal mit besonderer kulturhistorischer Bedeutung.

Tipps

  • Das Schloss Völkersleier ist ein barockes Herrenhaus aus dem 18. Jahrhundert und befindet sich in Privatbesitz.
  • Aktuell steht das Anwesen zum Verkauf (Stand: 04/2026).
  • Bei Interesse an einer Besichtigung sollte der direkte Kontakt mit dem Eigentümer gesucht werden.

Eigenschaften

Kulturell Ganzjährig

Über Schloss Herrenhaus Völkersleier

Das Schloss Herrenhaus Völkersleier befindet sich im bayerischen Ort Wartmannsroth-Völkersleier. Es handelt sich um ein barockes Gebäude aus dem 18. Jahrhundert, das heute als Denkmal unter Schutz steht. Das Schloss ist in der Bayerischen Denkmalliste erfasst und zählt somit zu den Baukulturzeugnissen von besonderer historischer und städtebaulicher Bedeutung im Freistaat Bayern.

Das Anwesen steht im Privatbesitz und befindet sich laut verfügbaren Informationen zum Verkauf. Aufgrund seiner geschichtlichen Prägung und architektonischen Eigenheiten bietet das Schloss einen Einblick in die Lebenswelt vergangener Epochen. Die genaue Funktion und Nutzung des Gebäudes in der Gegenwart ist nicht öffentlich dokumentiert, es wird jedoch als landschaftsprägendes Objekt in der Region wahrgenommen.

Besucheräußerungen verweisen auf das barocke Erscheinungsbild des Schlosses und hinterlassen den Eindruck einer gepflegten, denkmalgeschützten Anlage. Auch wenn aktuell keine Bewertungen mit Sternen-Rating vorliegen, wird das Schloss in der Gemeinde als kulturhistorisch bedeutsames Objekt angesehen. Die Umgebung lädt zu Spaziergängen und kulturinteressierten Erkundungen ein.

Das Schloss Herrenhaus Völkersleier ist Teil der bayerischen Denkmalpflege und unterliegt den Regelungen des Denkmalschutzes. Veränderungen am Gebäude oder im direkten Umfeld bedürfen einer behördlichen Genehmigung. Interessierte können über die zuständigen Stellen des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege weitere Informationen erhalten.

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